Zaklad doshkilnoyi osviti №290 «Zaychatka»
Anforderungen, Wünsche: Psychologische Ausbildung Aufgaben: 3. ARBEITSPFLICHTEN Ein Psychologe nimmt folgende berufliche Aufgaben wahr: 3.1. Beteiligt sich an der Organisation von Bildungs- und Bildungsarbeit, die darauf abzielt, Bedingungen für die persönliche Entwicklung von Vorschulkindern zu schaffen und ihre vollwertige psychische Gesundheit zu erhalten. 3.2. Führt eine psychologisch-pädagogische Diagnostik der Lernbereitschaft von Vorschulkindern durch und fördert deren Anpassung an neue B
Anforderungen, Wünsche: Psychologische Ausbildung Aufgaben: 3. ARBEITSPFLICHTEN Ein Psychologe nimmt folgende berufliche Aufgaben wahr: 3.1. Beteiligt sich an der Organisation von Bildungs- und Bildungsarbeit, die darauf abzielt, Bedingungen für die persönliche Entwicklung von Vorschulkindern zu schaffen und ihre vollwertige psychische Gesundheit zu erhalten. 3.2. Führt eine psychologisch-pädagogische Diagnostik der Lernbereitschaft von Vorschulkindern durch und fördert deren Anpassung an neue Bedingungen des Bildungsprozesses, hilft bei der Auswahl einer Bildungseinrichtung entsprechend dem geistigen Entwicklungsstand. 3.3. Entwickelt und implementiert Entwicklungs- und Korrekturprogramme unter Berücksichtigung der individuellen, altersspezifischen Merkmale von Vorschulkindern. 3.4. Bewahrt das Berufsgeheimnis und gibt die im Rahmen von Diagnose- und Korrekturarbeiten erhaltenen Informationen nicht weiter, wenn diese dem Kind oder seiner Umgebung schaden könnten. 3.5. Bildet die psychologische Kultur von Schülern, Lehrern, Eltern oder Personen, die sie ersetzen. 3.6. Organisiert gemeinsam mit dem Methodiker direkt die Planung des Abschnitts des Jahresarbeitsplans der Bildungseinrichtung „Psychologische Unterstützung des Bildungsprozesses“ – der Abschnitte „Methodische Arbeit mit Lehrkräften“, „Arbeit mit Eltern“. 3.7 Organisiert und führt direkt psychologisch-pädagogische Seminare und psychologische Workshops für das Lehrpersonal der Bildungseinrichtung, Lehrer, Erzieher, Gruppenleiter zum praktischen Einsatz des Alters und der pädagogischen Psychologie bei der Gestaltung des Bildungsprozesses durch. 3.8 Führt Beratungen für Lehrkräfte bestimmter Bildungsgänge, Pädagogen und Verwaltung zu psychologischen Aspekten der Entwicklung und Ausbildung von Schülern durch, berät zur Psychologie und ihrem praktischen Einsatz bei der Organisation des Bildungsprozesses. 3.9. Nimmt an Treffen methodischer Vereinigungen von Pädagogen und Grundschullehrern teil. 3.10. Führt im Auftrag der Verwaltung der Bildungseinrichtung eine psychologische Analyse des Unterrichts durch. 3.11. Macht Vorschläge zur Verbesserung des Bildungsprozesses in der Bildungseinrichtung und beteiligt sich an der Arbeit des Pädagogischen Rates der Nationalen Akademie der Wissenschaften. Informiert den Pädagogischen Rat über die Aufgaben, Inhalte und einige Ergebnisse der Arbeit des Psychologischen Dienstes. 3.12. Bietet dem Lehrpersonal Unterstützung bei der Beherrschung der psychologischen Aspekte innovativer Technologien und ihrer Umsetzung in die Bildungsaktivitäten des Teams. 3.13. Fördert das psychologische Wissen der Eltern und spricht regelmäßig bei Elternversammlungen. Bietet Eltern Beratungsgespräche an, die im Beratungsprotokoll aufgezeichnet werden. 3.14. Beteiligt sich an der Organisation der Aufnahme eines neuen Schülerkontingents. 3.15. Beteiligt sich an der Zertifizierung des Lehrpersonals der Bildungseinrichtung. 3.16 Plant seine Arbeit auf der Grundlage der Zeitstandards für die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine genehmigten Arbeitsarten (Beschluss vom 07.12.1996 Nr. 339 (Sammlung des Bildungsministeriums der Ukraine. - 2000. - Nr. 20.), Schreiben des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Ukraine vom 27. August 2000 Nr. 1/9-352)). 3.17. Stellt die zeitnahe Zusammenstellung der etablierten Berichtsdokumentation sicher. 3.17.1. Eine Kopie des vom Leiter der Bildungseinrichtung genehmigten Jahresplans wird dem Methodologen des psychologischen Dienstes des methodischen Büros der Abteilung (Leitung) Bildung bis zum 10. September ausgehändigt. 3.17.2. Führt ein halbes Jahr lang Aufzeichnungen über die Arbeit und berichtet jährlich bis zum 20. Mai über die Arbeitsergebnisse des akademischen Jahres an den Methodologen des psychologischen Dienstes des methodischen Büros der Abteilung (Management) für Bildung. 3.17.3. Führt tägliche Arbeitsaufzeichnungen, ein Tagebuch über individuelle Beratungen von Lehrern, Schülern, Eltern, ein Tagebuch über Strafvollzugs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsarbeit, entwickelt Forschungsprogramme und formalisiert die Ergebnisse der Arbeit mit Schülern und Lehrern entsprechend den aktuellen Anforderungen, individuelle psychologische Unterstützung Karten für Vorschulkinder, die DNZ betreten. 3.18. Sie baut ihre Tätigkeit auf der Grundlage von Vertrauen in enger Interaktion mit allen am Bildungsprozess Beteiligten auf. 3.19. Ihm liegt die Gesundheit und Sicherheit seiner Haustiere am Herzen; beachtet die Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsausrüstung und des Brandschutzes. 3.20. Im Falle der Leitung einer psychologischen Praxis (Arbeitspraxis eines praktischen Psychologen) ergänzt und verbessert er systematisch die pädagogische und materielle Basis der Praxis, sorgt für den Betrieb der technischen Geräte, die Einhaltung der Hygiene- und Hygienevorschriften, des Brandschutzes und der Handhabung von Elektrogeräten. 3.21. Es wird regelmäßig eine kostenlose ärztliche Untersuchung durchgeführt. 3.22. Erhöht seine Qualifikationen. Bedingungen: Komplettes Sozialpaket