13. August 2024
Leiter der AML Kiew #Stellvertretender Direktor der Finanzüberwachung eines Finanzunternehmens (Mikrokredite) #Kiew #Hybridplan 90.000 < p> 1. Schulung – einmal alle 3 Jahre. 2. Bestätigung der Einhaltung des Status eines verantwortlichen Mitarbeiters in Fragen der Finanzüberwachung – jährlich gemäß den Anforderungen der NBU-Resolution 107. 3. Durchführung von Schulungen der Underwriting-Mitarbeiter gemäß Schulungsplan (in der Regel mindestens einmal alle sechs Monate),
13. August 2024
Leiter der AML
Kiew
#Stellvertretender Direktor der Finanzüberwachung eines Finanzunternehmens (Mikrokredite) #Kiew #Hybridplan 90.000
< p> 1. Schulung – einmal alle 3 Jahre.
2. Bestätigung der Einhaltung des Status eines verantwortlichen Mitarbeiters in Fragen der Finanzüberwachung – jährlich gemäß den Anforderungen der NBU-Resolution 107.
3. Durchführung von Schulungen der Underwriting-Mitarbeiter gemäß Schulungsplan (in der Regel mindestens einmal alle sechs Monate), Analyse problematischer Fragen bei der Underwriting-Arbeit und Beratung zu diesen Fragen mindestens einmal im Quartal.
4. Schulung aller Mitarbeiter des Unternehmens, einschließlich der Geschäftsführung, vorzugsweise in Form von Tests – jährlich (mit der Geschäftsführung), alle anderen – 2 mal im Jahr.
5. Zusätzliche Einzelschulungen zu neuen Tools und Änderungen bei Bedarf.
6. Durchführung stichprobenartiger Kundenkontrollen im Unternehmen – einmal pro Woche in Höhe von mindestens 3 Kunden, je nach Verifizierungsmethode (wenn derzeit 3 Methoden in Kraft sind – 9 Fälle pro Woche), einschließlich Kontrolle der Parameter und Vollständigkeit des Ausfüllens des Kundenfragebogens.
7. Durchführung von Kontrollen bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Gegenparteien – auf Sanktionen und die Notwendigkeit anderer Verfahren des Bürgerlichen Gesetzbuches – beim Abschluss/Verlängerung von Verträgen.
8. Lösung betrieblicher Probleme – auf Wunsch des Underwritings/der Mitarbeiter, die die tägliche Anwendungsüberwachung durchführen – während der Arbeitszeit.
9. Überwachung der Aktualisierung von Vorschriften, Entscheidungen der Nationalbank der Ukraine – wöchentlich mit Aufzeichnung in monatlichen Berichten, Festlegung von Aufgaben für die IT (falls erforderlich).
10. Aktualisierung interner Fragen im Zusammenhang mit der Finanzüberwachung des Unternehmens – gemäß den gesetzlichen Anforderungen, spätestens 3 Monate nach Genehmigung relevanter Gesetzesänderungen oder Ereignissen im Institut.
11. Erstellung von Berichten an die NBU – gemäß den Anforderungen der NBU (derzeit vierteljährlich + Kontrolle nach jedem Sanktionserlass).
12. Erstellung von Berichten an den Manager – monatlich und jährlich gemäß den Anforderungen der NBU und des Gesetzes, gemäß der durch interne Dokumente definierten Vorlage.
13. Erstellung des Risikoprofils des Unternehmens, des Risikoprofils nach Kundentyp, des Gruppenrisikoprofils der Kunden (falls erforderlich) – mindestens einmal im Jahr oder im Falle wesentlicher Änderungen in der Gesetzgebung oder den Aktivitäten des Unternehmens. legal