Anforderungen: Bildungs- und Qualifikationsniveau „Spezialist“ oder „Meister“ in der Fachrichtung Informationstechnologie, Automatisierung und Instrumentierung oder Elektronik und Telekommunikation; Kenntnisse der allgemeinen Grundlagen der Erforschung von Computerausrüstung und Softwareprodukten (Feststellung des Arbeitsstatus von Computer- und technischen Mitteln). , Feststellung der Umstände im Zusammenhang mit der Nutzung computertechnischer Mittel, Informationen und Software, Identifizierun
Anforderungen: Bildungs- und Qualifikationsniveau „Spezialist“ oder „Meister“ in der Fachrichtung Informationstechnologie, Automatisierung und Instrumentierung oder Elektronik und Telekommunikation; Kenntnisse der allgemeinen Grundlagen der Erforschung von Computerausrüstung und Softwareprodukten (Feststellung des Arbeitsstatus von Computer- und technischen Mitteln). , Feststellung der Umstände im Zusammenhang mit der Nutzung computertechnischer Mittel, Informationen und Software, Identifizierung von auf Computermedien enthaltenen Informationen und Software, Feststellung der Übereinstimmung von Softwareprodukten mit bestimmten Versionen oder Anforderungen an deren Entwicklung; Berufserfahrung aus 2 Jahren im Fachgebiet ; Verantwortung, Organisation, Pünktlichkeit; die Fähigkeit, sich in der Gesetzgebung zurechtzufinden, die Fähigkeit, große Informationsmengen zu verarbeiten: Mo-Fr, von 08:00 bis 17:00 Uhr