Derzhavna sluzhba Ukrayini z pitan praci
Anforderungen: Staatsbürgerschaft der Ukraine; fließende Beherrschung der Staatssprache; Hochschulbildung mit einem Bildungsabschluss, der nicht niedriger als ein Bachelor- oder Junior-Bachelor-Abschluss ist, im Wissensbereich: C: Sozialwissenschaften, Journalismus, Information und internationale Beziehungen D: „Wirtschaft, Verwaltung und Recht“; E: „Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik“; G: „Engineering, Produktion und Konstruktion“; F: „Informationstechnologien“; J: „Transport und Die
Anforderungen: Staatsbürgerschaft der Ukraine; fließende Beherrschung der Staatssprache; Hochschulbildung mit einem Bildungsabschluss, der nicht niedriger als ein Bachelor- oder Junior-Bachelor-Abschluss ist, im Wissensbereich: C: Sozialwissenschaften, Journalismus, Information und internationale Beziehungen D: „Wirtschaft, Verwaltung und Recht“; E: „Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik“; G: „Engineering, Produktion und Konstruktion“; F: „Informationstechnologien“; J: „Transport und Dienstleistungen“.
Arbeitsbedingungen:
- Vollzeitbeschäftigung.
- Befristete Ernennung gemäß Artikel 10 Teil 5 des Gesetzes der Ukraine „Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts“ bis zur Ernennung des Gewinners des Wettbewerbs in diese Position für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten ab dem Datum der Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts.
Wichtig: Für Wehrpflichtige: obligatorische Anwesenheit eines Militärregistrierungsdokuments, das die Aktualisierung der Militärregistrierungsdaten bestätigt.
Pflichten:
- Durchführung der staatlichen Aufsicht über die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Ausarbeitung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen auf der Grundlage der Ergebnisse solcher Maßnahmen, Entwicklung von Vorschlägen für die Wahrnehmung von Kontroll- und Aufsichtsfunktionen durch den Staatlichen Arbeitsdienst. Einreichen eines Vorschlags für Arbeitspläne und Inspektionen beim Landesarbeitsamt.
- Gewährleistung der Überwachung und Bewertung der Ergebnisse der Tätigkeit der Gebietskörperschaften des Staatlichen Arbeitsdienstes bei der Wahrnehmung von Aufgaben und Funktionen im Rahmen der erteilten Befugnisse zur Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Verallgemeinerung und Analyse der Ergebnisse der Arbeit der Gebietskörperschaften des Staatlichen Arbeitsdienstes zu Themen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.
- Durchführung von Informations- und Aufklärungsarbeiten zur Anwendung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.
- Mitwirkung bei der Umsetzung der Staatspolitik im Bereich der staatlichen Aufsicht (Kontrolle) der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung zum Arbeitsschutz und methodische Leitung der Organisation der Aufsichtstätigkeit von Mitarbeitern der Gebietskörperschaften, die die staatliche Aufsicht über Wirtschaftssubjekte im Bereich des Arbeitsschutzes und des Arbeitsschutzes ausüben.
- Aufbereitung von Informationen und Abklärungen zur Gestaltung und Umsetzung der Landespolitik, einschließlich der Steigerung der Effizienz der staatlichen Aufsicht und Kontrolle, und deren Vorlage zur Prüfung durch den Abteilungsleiter.