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0002 Chefspezialist der Abteilung für Rechtsgutachten zu internationalen Verträgen und Umsetzung der europäischen Gesetzgebung, Management internationaler Verträge und Rechtsgutachten zu Investitionen und Außenwirtschaftspolitik in Ministerstvo ekonomiki, dovkillya ta silskogo gospodarstva Ukrayini

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Ministerstvo ekonomiki, dovkillya ta silskogo gospodarstva Ukrayini

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Positionsbezeichnung:ChefspezialistStruktureinheit:Abteilung für rechtliche Prüfung internationaler Verträge und Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften, Verwaltung internationaler Verträge und rechtliche Prüfung von Investitionen und Außenwirtschaftspolitik der Abteilung für RechtsunterstützungStandort des Arbeitsplatzes:st. Khreshchatyk, 24, KiewHauptaufgaben:1. Ausarbeitung und rechtliche Prüfung von Entwürfen normativer Rechtsakte2. Überprüfung von Gesetzen und Anordnungen auf Einhaltung d

Positionsbezeichnung:Chefspezialist

Struktureinheit:Abteilung für rechtliche Prüfung internationaler Verträge und Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften, Verwaltung internationaler Verträge und rechtliche Prüfung von Investitionen und Außenwirtschaftspolitik der Abteilung für Rechtsunterstützung

Standort des Arbeitsplatzes:st. Khreshchatyk, 24, Kiew

Hauptaufgaben:

1. Ausarbeitung und rechtliche Prüfung von Entwürfen normativer Rechtsakte

2. Überprüfung von Gesetzen und Anordnungen auf Einhaltung der Gesetzgebung, Vorbereitung von Schlussfolgerungen

3. Vorbereitung internationaler Verträge der Ukraine und Entwicklung von Rechtsakten hinsichtlich ihrer Ratifizierung im Bereich des Investitionsschutzes, Mitwirkung bei der Vorbereitung internationaler Verträge über die Bildung bilateraler zwischenstaatlicher Kommissionen und Vereinbarungen im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit

4. Durchführung juristischer Arbeiten im Zusammenhang mit der Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und anderen Staaten

5. Teilnahme im Rahmen der Kompetenz an Arbeiten und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gewinnung internationaler technischer Hilfe

6. Teilnahme an Verhandlungen mit Vertretern ausländischer Staaten und internationaler Organisationen über Fragen des Abschlusses, der Änderung, der Verlängerung und der Kündigung internationaler Abkommen über Investitionen und wirtschaftliche Zusammenarbeit, bilateraler zwischenstaatlicher Kommissionen und anderer internationaler Abkommen über Fragen, die in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen

7. Rechtshilfe für die Struktureinheiten des Wirtschaftsministeriums im Bereich des Abschlusses internationaler Abkommen der Ukraine zu Fragen, die in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen, einschließlich mit der Europäischen Union. 8. Bearbeitung von Beschwerden und Anträgen von Volksabgeordneten, Behörden und Bürgern im Zuständigkeitsbereich der Abteilung

9. Zusammenfassung der Praxis der Anwendung von Rechtsvorschriften und Ausarbeitung von Vorschlägen zu deren Verbesserung

10. Teilnahme an der Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung an die EU-Gesetzgebung

Qualifikationsvoraussetzungen:

  1. Ein Hochschulabschluss, der nicht niedriger als ein Bachelor-Abschluss im Bereich Recht und internationales Recht ist. Berufserfahrung in Beamtenpositionen der Kategorie „B“, Erfahrung im Dienst in kommunalen Selbstverwaltungsorganen, Institutionen und Organisationen, unabhängig von der Eigentumsform, werden im Vordergrund stehen.
  2. Fließende Beherrschung der Staatssprache. Englischkenntnisse auf dem Niveau B1-B2.

3. Kenntnis der Verfassung der Ukraine, der Gesetze der Ukraine: „Über den öffentlichen Dienst“, „Über Korruptionsprävention“, „Über internationale Verträge der Ukraine“; Verordnungen des Ministerkabinetts der Ukraine, genehmigt durch Beschluss Nr. 950 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 18. Juli 2007; Verordnungen über das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft der Ukraine, genehmigt durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 21.07.2022 Nr. 903, Allgemeine Vorschriften über den juristischen Dienst des Ministeriums, andere Exekutivorgane, genehmigt durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 1040 vom 26. November 2008, und andere Gesetze.

4. Erfahrung von Schulungs- und Rechtsexpertenzu Projekten normativer Rechtsakte, internationaler Verträge und internationaler Dokumente, Verallgemeinerung der Praxis der Rechtsanwendung.

5. Verständnis der Mechanismen der Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung an die EU-Gesetzgebung, Analyse der Praxis ausländischer Länder.

6. Erfahrung im Umgang mit Dokumenten (Bestellungen, Verträge), Vorbereitung von Schlussfolgerungen, Antworten auf Bürgerbeschwerden, Anfragen nach öffentlichen Informationen, Anwaltsanfragen, Berufungen von Stellvertretern.

7. Hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Interaktion mit staatlichen Behörden, Unternehmen, Institutionen und Organisationen.

Fachkenntnisse:

Wissen:

Verfassung der Ukraine

Wiener Übereinkommen über das Recht internationaler Verträge vom 23. Mai 1969 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zwischen Staaten und Völkern Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen vom 21. März 1986; das Gesetz der Ukraine „Über internationale Verträge der Ukraine“; Dekret des Präsidenten der Ukraine vom 22. Dezember 2021 Nr. 671/2021 „Fragen der Koordinierung der außenpolitischen Aktivitäten des Staates“; Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 17.06.1994 Nr. 422 „Über die Genehmigung der Verordnung über das Verfahren zum Abschluss, zur Umsetzung und zur Kündigung internationaler Abkommen der Ukraine mit ressortübergreifendem Charakter“; Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 13. September 2002 Nr. 1371 „Über das Verfahren für die Beteiligung zentraler Exekutivorgane an den Aktivitäten internationaler Organisationen, denen die Ukraine angehört“; Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 04.11.2015 Nr. 903 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Ausarbeitung von Richtlinienentwürfen, Anweisungen und Vorgaben für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen und Berichten über deren Ergebnisse“; Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 13.06.2000 Nr. 943 „Über die Genehmigung der Verordnung über den ukrainischen Teil der Gemeinsamen zwischenstaatlichen Kommission für Zusammenarbeit“;

Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 153 vom 15.02.2002 „Über die Schaffung eines einheitlichen Systems zur Gewinnung, Nutzung und Überwachung internationaler technischer Daten.“ Hilfe“;

Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 27.01.2016 Nr. 70 „Über das Verfahren zur Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und Fertigstellung von Projekten der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Ukraine, die von internationalen Finanzorganisationen unterstützt werden“. 

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